Kündigung Handyvertrag

Kündigung Handyvertrag – die Fristen sollte man beachten

Die Kündigung des Handyvertrags gestaltet sich am einfachsten, wenn man die gesetzten Fristen beachtet. Sonst kann es sehr schwierig werden, zu kündigen.

Die Kündigung des Handyvertrags gestaltet sich am einfachsten, wenn man die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Kündigungsfristen einhält. Wenn man einen Vertrag neu abgeschlossen hat, beläuft sich die Mindestvertragsdauer in den meisten Fällen auf zwei Jahre, jede weitere Verlängerung dann auf zwölf Monate. In beiden Fällen muss man drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer eine schriftliche Mitteilung an den Anbieter abschicken, sofern man seinen Handyvertrag kündigen will.

Leider ist es häufig so, dass einem genau dann einfällt, dass man seinen Handyvertrag kündigen wollte, wenn die Frist gerade abgelaufen ist. Noch ärgerlicher ist es, wenn man ein weitaus besseres Angebot von einem anderen Netzanbieter bekommt, dieses aber nicht nutzen kann, weil man vertraglich noch gebunden ist. Wenn man jetzt Glück hat, erhöht der eigene Netzanbieter seine Tarife. Glück hat man in diesem Fall, weil einen negative Änderungen der Vertragsmodalitäten zu einer sofortigen Kündigung berechtigen. Sofern also der Vertragspartner seine Tarife auch nur um eine Winzigkeit nach oben korrigiert, egal ob es sich hierbei um die Grundgebühr oder um die eigentlichen Tarife handelt, kann man sofort oder aber spätestens innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung der Gebührenänderung fristlos kündigen.

Bietet sich einem diese Gelegenheit nicht, so dass man weder fristgerecht noch unter Nutzung des Sonderkündigungsrechtes kündigen kann, ist man weiterhin gebunden, bis sich die nächste Gelegenheit zur fristgerechten Kündigung ergibt. Das einzige, was man jetzt noch tun kann, sofern man seinen Anbieter verlassen will, weil ein anderer ein besseres Angebot offeriert, ist, sich einfach einmal mit seinem Anbieter in Verbindung zu setzten.

Ein Tarifwechsel innerhalb des Angebots ist nämlich jederzeit möglich und dauert noch nicht einmal fünf Minuten. Schildert man dem Firmenvertreter das präferierte Angebot des Konkurrenznetzbetreibers und seinen Wunsch, genau dieses Angebot zu nutzen, sind viele der Anbieter mittlerweile nämlich ausgesprochen flexibel. Der Handymarkt ist ein hartumkämpfter und die Betreiber sind bestrebt, jeden Kunden zu halten, sofern das irgendwie möglich ist. Es ist also durchaus drin, dass man den geschilderten Tarif angeboten bekommt oder doch zumindest einen, der diesem sehr ähnlich ist.


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