Handyvertrag kündigen

Fristgerecht den bestehenden Handyvertrag kündigen

Wer seinen bestehenden Handyvertrag kündigen möchte, sollte in jedem Fall darauf achten, dass er die angegebene Kündigungsfrist berücksichtigen muss.

Vielen Menschen werden die monatlichen Handykosten zu hoch und somit suchen sich immer mehr Menschen einen neuen Handyvertrag. Dazu sollte man jedoch immer zuerst einmal den bestehenden Handyvertrag kündigen, bevor man einen neuen Handyvertrag abschließt. Auf diese Weise verhindert man eventuelle doppelte Kosten, die entstehen können, wenn die Kündigungsfrist des bestehenden Handyvertrags noch nicht abgelaufen ist.

Wenn man mit seinem bestehenden Handyvertrag und den damit verbundenen und darin festgelegten Handytarifen nicht mehr zufrieden ist, dann sollte man in Erwägung ziehen, den Vertrag zu kündigen und gegebenenfalls zu einem anderen Mobilfunkanbieter zu wechseln. Doch dabei gilt es einige Regeln einzuhalten. In jedem Fall muss das Timing genau stimmen, denn man kann einen Handyvertrag, oder auch einen Vertrag im Allgemeinen nur innerhalb beziehungsweise nach Ablauf einer bestimmten und im jeweiligen Vertrag festgeschriebenen Kündigungsfrist kündigen. Das bedeutet, dass man sich den bestehenden Handyvertrag genau durchlesen sollte, bevor man diesen kündigt.

Bei einem herkömmlichen Handyvertrag liegt die Kündigungsfrist dieses Vertrages in der Regel bei 24 Monaten, also bei zwei Jahren. Das bedeutet, dass man den bestehenden Handyvertrag erst nach Ablauf von zwei Jahren frühestens kündigen kann. Doch diese Kündigungsfrist von zwei Jahren ist nicht das einzige, was man beachten muss, wenn man seinen bestehenden Handyvertrag kündigen möchte. Weiterhin muss man bei der Kündigung des Handyvertrages darauf achten, dass die Kündigung fristgerecht eingeht. Das bedeutet, dass man den bestehenden Handyvertrag bis spätestens vier, oder in einigen Fällen auch sechs Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren gekündigt haben muss.

Die Ursache für die einzuhaltende Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen liegt darin, dass sich die Vertragslaufzeit des bestehenden Handyvertrages nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren automatisch um 12 Monate, also um ein Jahr verlängert, wenn der Vertrag nicht im Voraus fristgerecht gekündigt wurde. Das bedeutet, dass die Mobilfunkanbieter die Vertragslaufzeit eines Handyvertrages automatisch jedes Jahr um ein Jahr verlängern, wenn man den Vertrag nicht vier bis sechs Wochen vor Ablauf dieser Frist kündigt. Wenn man seinen Handyvertrag kündigen möchte, sollte man also in jedem Fall immer auf die bestehenden und festgeschriebenen Kündigungsfristen achten.


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